Werner Hahn IT_Services                

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B       

Werner Hahn, 61440 Oberursel. Nur gültig im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.

1. Geltungsbereich

Allen Vertragsabschlüssen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für Einzelverträge, soweit in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Planung des Einsatzes und der Inbetriebnahme von Geräten und/oder Softwareprodukten zur elektronischen Datenverarbeitung, Datenfernübertragung und Speicherung. Hierzu gehören auch die Erstellung von webbasierten Anwendungen / Webseiten sowie weitere Bürodienstleistungen wie z.B. vorbereitende Buchhaltung. Für Betreuungsleistungen einschl. Beratung und Einsatzplanung sowie Support vor Ort oder auf elektronischem und/oder telefonischem Wege gelten ebenfalls diese Bedingungen, falls über derartige Leistungen keine abweichenden Regelungen in separaten Verträgen getroffen wurden. Zur Erfüllung des Vertrages kann der Auftragnehmer auch Dritte hinzuziehen bzw. Subunternehmer beauftragen.

3. Fertigstellung und Abnahme

Bestätigte Fertigstellungsdaten sind unverbindlich, die rechtzeitige Information über Verzögerung bei Nichtverschulden führt nicht zum Verzug. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitung von mehr als vier Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Annahme zu verweigern.
Terminüberschreitungen aufgrund von ‘force majeure‘, Störungen der elektronischen Kommunikation oder die Nichtverfügbarkeit von auftraggeberseitig zu stellender Hardware sowie notwendiger Add-Ins, welche nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, hat der Auftragnehmer ebenfalls nicht zu vertreten.
Die Abnahme hat zeitnah nach der Fertigstellung des Projektes zu erfolgen, spätestens aber am 10. Arbeitstag nach Fertigstellung. Auftraggeber und Auftragnehmer erstellen zusammen das Abnahmeprotokoll, sofern das Projekt nicht auf einem Lastenheft basiert.
Festgestelle Mängel werden nach den Bestimmungen des § 7 (Gewährleistung) behoben. Darüber hinaus gehende Mängelrügen bezüglich der Leistung sind innerhalb von 72 Stunden nach Abnahme schriftlich gegenüber dem Auftragnehmeranzuzeigen. Erfolgt eine entsprechende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Leistung als vertrags- und ordnungsgemäß. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

4. Preise

Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise bzw. Stundensätze. Bei Aufträgen, deren Fertigstellungstermin mehr als drei Monate nach Eingang der Bestellung liegt, kann der Auftragnehmer den Preis dem zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preis anpassen. Dem Auftraggeber ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

Falls einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen gilt folgende Regelung: Jeweils 1/3 des voraussichtlichen Gesamtbetrages ist bei Auftragserteilung, bei Fertigstellung und 30 Tage nach Abnahme fällig. Bei Projekten mit Laufzeiten über 13 Wochen wird die Zahlung im Einzelvertrag geregelt.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Arbeitstagen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und Mahnkosten in Höhe von € 5,- pro Mahnung berechnet. Teilzahlungen des Auftraggebers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung verrechnet.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6. Copyright, Rechte Dritter

Die für den Auftraggeber erstellte oder adaptierte Anwendung - auch Teile daraus - unterliegt den Bestimmungen des internationalen Copyrights. Für zur Verfügung gestellte Bilder und Texte wird der Auftragnehmer ebenso entsprechende Vermerke zum Schutz des Urheberrechtes des Auftraggebers anbringen. Abweichend hiervon geht das Copyright bei Webseiten mit geleisteter (Abschluss)-Zahlung auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die für die Anwendungserstellung verwendeten Programme den internationalen Richtlinien entsprechend frei von Rechten Dritter sind bzw. diese mit entsprechendem Copyright-Vermerk in der veröffentlichten Anwendung namentlich genannt werden.

7. Gewährleistung

Für eine ordnungsgemäße Funktion der Anwendung unter den mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegten Konditionen oder einem Lastenheft (bestimmungsgemäßer Gebrauch) wird für die Dauer von sechs Monaten, nach Fälligkeit der Abschlußzahlung, für die Leistung Gewähr gegeben.
Der Auftraggeber ist in seinen Gewährleistungsrechten zunächst grundsätzlich auf Nachbesserung beschränkt.
Die Nachbesserung erfolgt unentgeltlich, soweit die Fehler oder Fehlfunktionen auf die Arbeit des Auftragnehmers direkt oder indirekt zurückzuführen sind.
Generell kann eine Software nicht unter allen denkbaren Konfigurationen getestet werden bzw. eine einwandfreie Funktion gewährleistet werden. Deshalb stehen einer ordnungsgemäßen Nachbesserung entsprechende Vorschläge zur Umgehung des Fehlers oder der Fehlfunktion (‘workaround‘) gleich.
Sollte sich herausstellen, daß auch durch Nachbesserung, aufgrund vom Auftragnehmer allein zu vertretender Umstände, keine vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Auftraggeber nach Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt.

8. Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf der Verwendung vertragsgemäß erstellter Anwendungen beruhen.
Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf das Vertragsvolumen begrenzt.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit

Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart, für alle Vertragsbeteiligten Oberursel.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H. bzw. Frankfurt am Main.
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen.


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Dornbachstrasse 36, 61440 Oberursel
Tel. 06171 926881
Steuer-Nummer 003 824 31121

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