Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Werner Hahn, 61440 Oberursel. Nur gültig im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
1. Geltungsbereich
Allen Vertragsabschlüssen liegen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart worden ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Dies gilt auch für Einzelverträge, soweit in diesen ausdrücklich auf die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Abweichenden Bedingungen des
Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die zu erbringenden Leistungen im
Rahmen der Planung des Einsatzes und der Inbetriebnahme von
Geräten und/oder Softwareprodukten zur elektronischen Datenverarbeitung,
Datenfernübertragung und Speicherung. Hierzu gehören auch die Erstellung von
webbasierten Anwendungen / Webseiten sowie weitere Bürodienstleistungen wie z.B.
vorbereitende Buchhaltung. Für Betreuungsleistungen einschl. Beratung und Einsatzplanung sowie Support vor Ort oder auf elektronischem und/oder telefonischem Wege
gelten ebenfalls diese Bedingungen, falls über derartige Leistungen keine
abweichenden Regelungen in separaten Verträgen getroffen wurden. Zur Erfüllung
des Vertrages kann der Auftragnehmer auch Dritte hinzuziehen bzw.
Subunternehmer beauftragen.
3. Fertigstellung und Abnahme
Bestätigte Fertigstellungsdaten sind unverbindlich, die
rechtzeitige Information über Verzögerung bei Nichtverschulden führt nicht zum
Verzug. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der
Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitung von mehr als vier
Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Annahme zu verweigern.
Terminüberschreitungen aufgrund von ‘force majeure‘,
Störungen der elektronischen Kommunikation oder die Nichtverfügbarkeit von
auftraggeberseitig zu stellender Hardware sowie notwendiger Add-Ins, welche
nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, hat der Auftragnehmer ebenfalls
nicht zu vertreten.
Die Abnahme hat zeitnah nach der Fertigstellung des
Projektes zu erfolgen, spätestens aber am 10. Arbeitstag nach Fertigstellung.
Auftraggeber und Auftragnehmer erstellen zusammen das Abnahmeprotokoll, sofern
das Projekt nicht auf einem Lastenheft basiert.
Festgestelle Mängel werden nach den Bestimmungen des § 7
(Gewährleistung) behoben. Darüber hinaus gehende Mängelrügen bezüglich der
Leistung sind innerhalb von 72 Stunden nach Abnahme schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmeranzuzeigen. Erfolgt eine
entsprechende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Leistung als
vertrags- und ordnungsgemäß. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber
nicht zu.
4. Preise
Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen
Preise bzw. Stundensätze. Bei Aufträgen, deren Fertigstellungstermin mehr als
drei Monate nach Eingang der Bestellung liegt, kann der Auftragnehmer den Preis
dem zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preis anpassen. Dem Auftraggeber ist
dies rechtzeitig mitzuteilen.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Falls einzelvertraglich nichts Anderes vereinbart wurde,
sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne
Abzug zahlbar. Für Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen gilt
folgende Regelung: Jeweils 1/3 des voraussichtlichen Gesamtbetrages ist bei
Auftragserteilung, bei Fertigstellung und 30 Tage nach Abnahme fällig. Bei
Projekten mit Laufzeiten über 13 Wochen wird die Zahlung im Einzelvertrag
geregelt.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Arbeitstagen werden
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und Mahnkosten in Höhe von
€ 5,- pro Mahnung berechnet. Teilzahlungen des Auftraggebers werden zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung
verrechnet.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unstreitig sind.
6. Copyright, Rechte Dritter
Die für den Auftraggeber erstellte oder adaptierte
Anwendung - auch Teile daraus - unterliegt den Bestimmungen des internationalen
Copyrights. Für zur Verfügung gestellte Bilder und Texte wird der Auftragnehmer
ebenso entsprechende Vermerke zum Schutz des Urheberrechtes des Auftraggebers
anbringen. Abweichend hiervon geht das Copyright bei Webseiten mit geleisteter
(Abschluss)-Zahlung auf den Auftraggeber
über.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die für die
Anwendungserstellung verwendeten Programme den internationalen Richtlinien
entsprechend frei von Rechten Dritter sind bzw. diese mit entsprechendem
Copyright-Vermerk in der veröffentlichten Anwendung namentlich genannt werden.
7. Gewährleistung
Für eine ordnungsgemäße Funktion der Anwendung unter den
mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegten Konditionen oder einem Lastenheft
(bestimmungsgemäßer Gebrauch) wird für die Dauer von sechs Monaten, nach
Fälligkeit der Abschlußzahlung, für die Leistung Gewähr gegeben.
Der Auftraggeber ist in seinen Gewährleistungsrechten
zunächst grundsätzlich auf Nachbesserung beschränkt.
Die Nachbesserung erfolgt unentgeltlich, soweit die Fehler
oder Fehlfunktionen auf die Arbeit des Auftragnehmers direkt oder indirekt
zurückzuführen sind.
Generell kann eine Software nicht unter allen denkbaren
Konfigurationen getestet werden bzw. eine einwandfreie Funktion gewährleistet
werden. Deshalb stehen einer ordnungsgemäßen Nachbesserung entsprechende
Vorschläge zur Umgehung des Fehlers oder der Fehlfunktion (‘workaround‘) gleich.
Sollte sich herausstellen, daß auch durch Nachbesserung,
aufgrund vom Auftragnehmer allein zu vertretender Umstände, keine
vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Auftraggeber nach
Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden,
die auf der Verwendung vertragsgemäß erstellter Anwendungen beruhen.
Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grob fahrlässigem
oder vorsätzlichem Verhalten des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter
beruhen, ist ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf das
Vertragsvolumen begrenzt.
9.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit
Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart,
für alle Vertragsbeteiligten Oberursel.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H. bzw.
Frankfurt am Main.
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur
Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen.
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Werner Hahn
Dornbachstrasse 36, 61440
Oberursel
Tel. 06171 926881
Steuer-Nummer 003 824
31121
/BD 30.07.2005/JAN
Die AGB zum Download im PDF-Format.